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Gewässerschutz

Anlagenprüfungen gemäß AwSV

Inhalt der AwSV

Die seit August 2017 bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie das anlagenspezifische technische Regelwerk regeln die Anforderungen an Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden. Die AwSV ersetzte die ehemaligen Landesvorschriften (z. B. VAwS NRW).

Ihre Vorteile auf einen Blick

Bei Interesse an unseren Prüfleistungen oder Fragen zu uns und unserem Dienstleistungsangebot wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Erstellung von Fachgutachten, z. B. bei Anträgen auf Eignungsfeststellung

Direkter, persönlicher und transparenter Kontakt zu unseren Sachverständigen

Qualifizierte AwSV-Anlagenprüfungen für alle Anlagenarten und Stoffe

Behördliche Anerkennung als Sachverständigenorganisation seit mehr als 10 Jahren

Durchführung von Fachbetriebszertifizierungen und Schulungen

Zuverlässige und zügige Auftragsabwicklung von der Anfrage bis zur Berichterstellung

Zertifizierung von Fachbetrieben

Gerne führen wir auch die Zertifizierung Ihres Betriebes als „Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV“ („WHG-Fachbetrieb“) durch und stellen Ihnen eine entsprechende Fachbetriebsurkunde aus. Im Rahmen einer 2-jährlichen Überwachung überprüfen wir die personellen und technischen Voraussetzungen Ihres Betriebs zur Durchführung von fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten. Hierzu gehören alle Tätigkeiten der Errichtung, Instandsetzung, Reinigung und Stilllegung bei vielen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

 

Prüfung nach AwSV als Sachverständiger

Als Kooperationspartner einer behördlich anerkannte Sachverständigenorganisation (Envizert GmbH, Schwesterunternehmen der SCORE GmbH) führen wir alle erforderlichen Prüfungen Ihrer Anlage im Sinne der AwSV und dem technischen Regelwerk durch. Die Art Ihrer Anlage spielt dabei keine Rolle. Wir prüfen Heizöltanks, Tankstellen oder Gefahrstofflager – bis hin zu komplexen industriellen Produktionsanlagen oder landwirtschaftlichen Anlagen (z. B. Güllelager, Biogasanlagen).

Die entsprechenden Prüfpflichten und -intervalle sind standort-, stoff- und anlagenspezifisch. Im Einzelfall können technische und behördliche Vorschriften – z. B. Anlagengenehmigungen, behördliche Anordnungen – zudem gesonderte Vorgaben enthalten. Den Anlagen- und Prüfungsumfang stimmen wir im Vorfeld gerne persönlich mit Ihnen ab. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Gewässerschutzes für Ihre Anlagen oder Ihr Unternehmen.

Gerne erstellen wir Ihnen auch einzelfallspezifische Gutachten und Stellungnahmen, z. B. im Rahmen von behördlichen Zulassungsverfahren und Eignungsfeststellungen.

Ansprechpartner bei SCORE

Ihre persönlichen Ansprechpartner

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Ulrich Kortmann

Dipl.-Ing. (FH) Technischer Umweltschutz
und Prokurist

Umweltgutachter, Sachverständiger, Auditor Biokraft-NachV

Tel.: 02541 84230 - 21

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Roland Dieler

M.Eng. Nachwachsende
Rohstoffe und Erneuerbare Energien

Umweltgutachter, Sachverständiger, Auditor Biokraft-NachV

Tel.: 02541 84230 - 22