Nachhaltigkeitszertifizierung für Biogasanlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte
Bis zum Jahr 2024 könnten ca. 1.000 Biogasanlagen aus dem EEG fallen, wenn sich die Betreiber nicht am Ausschreibungsverfahren des neuen EEG 2021 beteiligen. Biogasanlagen werden daher zukünftig stillgelegt oder nehmen am EEG-Ausschreibungsverfahren teil oder wechseln in die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energie- Richtlinie (RED II) wurde die Zertifizierung der nachhaltigen Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte überarbeitet. Nach derzeitigem Stand wird für Biogasanlagen ab einer Feuerungswärmeleistung von > 2 MW eine Nachhaltigkeitszertifizierung ab 01.07.2021 verpflichtend. Hierfür wurde in Deutschland das SURE-System (www.sure-system.org) geschaffen. In diesem System können die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von fester Biomasse und Biogas nachgewiesen werden.
Konkret betrifft dies:
- Erzeuger landwirtschaftlicher Biomasse
- Erzeuger forstwirtschaftlicher Biomasse
- Entstehungsbetriebe von Abfällen und
- Reststoffen
- Produzenten von Biomasse-Brennstoffen
- Handel und Logistik
- Strom und Wärme-/Kälteerzeugung
