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dena-Biogasregister

Erstellung von Prüfgutachten
im dena-Biogasregister

Das Biogasregister Deutschland wurde als Dokumentationssystem für Nachweise für Biogas im Erdgasnetz geschaffen. Im Biogasregister werden Prüfgutachten über Biogasanlagen und/oder Biogasmengen hinterlegt. Diese Gutachten bilden den Nachweis, der insbesondere für die Beantragung von Vergütungen oder Erstattungen sowie Nachweispflichten für Biogas im Erdgasnetz benötigt wird.

Die nach deutschem Gesetz für unterschiedliche Vergütungen, Nachweispflichten und Erstattungen notwendigen Prüfungstatbestände sind im Kriterienkatalog des Biogasregister Deutschland zusammengefasst. Anhand dieser Kriterien werden die dokumentierten Biogasanlagen und -mengen nach ihren Eigenschaften unterschieden. Es wird dabei in anlagen- und betriebsbezogene Kriterien unterschieden

Der Prozess, in dem Anlagen und Biogasmengen in das Biogasregister aufgenommen werden, hat folgenden Ablauf:

  1. Der Nutzer macht Angaben zu einer Biogasanlage oder –menge innerhalb des Registers
  2. Der Auditor bestätigt die Angaben des Nutzers entsprechend seiner Sachverständigen-Prüfung und hinterlegt das entsprechende Gutachten
  3. Der Nutzer übergibt die gemachten und vom Auditor bestätigten Angaben an die Registerführung 
  4. Die Registerführung prüft auf Plausibilität bezüglich der gemachten Angaben und des Gutachtens
  5. Als Ergebnis ist die Anlage oder Biogasmenge fest im System aufgenommen („Grünstellung“)

Die Auditoren der SCORE GmbH bestätigen dabei im Biogasregister, dass die Angaben des Nutzers mit den Inhalten des Gutachtens und damit mit der vor Ort durchgeführten gutachterlichen Prüfung übereinstimmen.

Für Ihre Anfrage stehen wir gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner bei ENVIZERT

Ihr persönlicher Ansprechpartner

mitarbeiter-score-ulrich-kortmann-eco-gruppe

Ulrich Kortmann

Dipl.-Ing. (FH) Technischer Umweltschutz
und Prokurist

Umweltgutachter, Sachverständiger, Auditor Biokraft-NachV

Tel.: 02541 84230 - 21