Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomethaneinspeiseanlagen
Mit der Einführung der Erneuerbaren-Energien- Richtlinie (RED I) setzte die europäische Agrar- und Bioenergiewirtschaft die weltweit erste international gültige Nachhaltigkeitsregelung für Biokraftstoffe um. Biokraftstoffe sind flüssige oder gasförmige Kraftstoffe, die aus Biomasse (NawaRo, Abfällen und Reststoffen) hergestellt werden. Durch den Einsatz von nachhaltigen Biokraftstoffen soll der Verbrauch von fossilen Energieträgern (Erdgas etc.) bei der Energieerzeugung verringert und der Ausstoß von Treibhausgasen (z.B. CO2) vermindert werden.
Hierfür traten bereits im Jahr 2009 die Biokraftstoff- Nachhaltigkeits Verordnung (BioKraft-NachV) und die BiomasseStrom-Nachhaltigkeits-Verordnung (BioSt-NachV) in Kraft. Die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen gelten für Betriebe der gesamten Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Lieferkette bis zum Anlagenbetreiber.
Konkret betrifft dies:
- Landwirtschaftsbetriebe (Biomasse erzeugende Betriebe)
- Genossenschaften
- Biogaserzeugungsanlagen
- Biomethaneinspeiseanlagen
- Händler von nachhaltiger Biomasse (Biokraftstoffe/flüssige Biobrennstoffe)