Nachhaltigkeitszertifizierung für Biogasanlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte
Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energie- Richtlinie (RED II) wurde die Zertifizierung der nachhaltigen Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte überarbeitet. Hierfür wurde in Deutschland das SURE-System (www.sure-system.org) geschaffen. Das Sustainable Resources Verification Scheme (SURE) ist ein freiwilliges Zertifizierungssystem, über das nachgewiesen werden kann, dass die in der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (2018/2001/EG – RED II) geforderten Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Strom und Wärme aus Biomasse eingehalten werden.
Unter die RED II fallen nun auch Anlagen, die Strom oder Wärme/Kälte aus Biomasse erzeugen unter die Nachweispflicht, sofern ihre Feuerungswärmeleistung bei fester Biomasse 20 MW bzw. 2 MW bei gasförmiger Biomasse übersteigt. Die Nachweispflicht gilt für die gesamte Lieferkette – so müssen z.B. auch zuliefernde Biogas- und Biogasaufbereitungsanlagen dementsprechend über eine Zertifizierung nach SURE, REDcert, ISCC o.ä. verfügen.
